Schadensgutachten

 

Schaden

 

Hat die Baufirma fehlerhaft gearbeitet? Haben Sie Schimmel in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung? Sind Ihnen andere Schäden an Ihrer Immobilie aufgefallen? Dann sollten Sie ein Schadensgutachten erstellen lassen, um den genauen Umfang der Beschädigung festellen zu lassen und zu wissen, auf welche Höhe sich der Schaden beläuft.

 

Bauteilöffnungen

Bauteilöffnungen bei Ortsterminen sind grundsätzlich von dem Auftraggeber zu erbringen bzw. an Dritte zu beauftragen. Sollte der Sachverständige trotzdem tätig werden, so werden hier vorsorglich alle Haftungsansprüche auch seitens Dritter ausgeschlossen.

 

Haftung

Die Haftung beschränkt sich auf die eigenen Leistungen sowie die Leistungen der eigenen Mitarbeiter, die mit der Unterschrift des Sachverständigen Gutachten und Beratungsleistungen erbringen. Die Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und endet maximal 5 Jahre nach Leistungserbringung. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind beschränkt auf die Deckungssummen der abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von:
100.000,00 EUR für Vermögensschäden